Ja, am Flughafen Rabat-Salé (RBA) können Sie rauchen – im Freien, vor Check-in oder Sicherheitskontrolle, nach Marokkos Gesetz 15-91 (1995), das Rauchen an bestimmten Orten einschränkt und nicht in den Freibereich hineinreicht. Das ist die bestätigte Option; eine Einrichtung nach der Sicherheitskontrolle wird durch keine gefundene Quelle bestätigt.
Der RBA bedient Marokkos Hauptstadt von der Stadt Salé aus, auf der anderen Seite des Flusses gegenüber dem Zentrum von Rabat. Ein neues, 69.000 m² großes Terminal für 5 Millionen Passagiere im Jahr – gegenüber einer bisherigen Kapazität von rund 1,5 Millionen – wurde laut marokkanischer Presse am 23. Juli 2026 unter Berufung auf eine offizielle Quelle als baulich fertiggestellt gemeldet; Marokkos Zivilluftfahrtbehörde ONDA hatte zu diesem Zeitpunkt noch kein Eröffnungsdatum bekanntgegeben, und die im August 2026 veröffentlichten Passagierzahlen blieben mit der Nutzung des bestehenden Terminals vereinbar. Sollte das neue Terminal zu Ihrer Reisezeit bereits in Betrieb sein, prüfen Sie Layout und Raucherregeln bei der Ankunft, statt sich auf die folgenden Abschnitte zu verlassen.
Vor der Sicherheitskontrolle
Rauchen ist außerhalb des Terminalgebäudes erlaubt, vor Check-in oder Sicherheitskontrolle – die bestätigte Option am RBA nach Marokkos Gesetz 15-91, das Rauchen im Freien nicht einschränkt. Es ist zugleich die erste Möglichkeit nach der Landung.
Nach der Sicherheitskontrolle
Eine bestätigte Raucheinrichtung nach der Sicherheitskontrolle gibt es am RBA nicht. Weder eine vom Flughafen veröffentlichte Liste der Einrichtungen noch ein datierter, namentlich zuordenbarer Reisebericht beschreibt eine solche, die verlässliche Option bleibt daher vor der Sicherheitskontrolle.
Dampfen
Der RBA veröffentlicht keine eigene Regel für E-Zigaretten, und Marokkos Gesetz 15-91 stammt aus der Zeit vor dem Dampfen und erwähnt es nicht. Nutzen Sie den Bereich im Freien vor der Sicherheitskontrolle für E-Zigaretten, genau wie für Zigaretten; für beide Produkte ist weder im Innenbereich noch nach der Sicherheitskontrolle eine Option bestätigt.
Zusammenfassung
| Bereich | Rauchen | Hinweise |
|---|---|---|
| Im Freien vor der Sicherheitskontrolle | Ja | Vor Check-in oder Sicherheitskontrolle, nach Gesetz 15-91 |
| Nach der Sicherheitskontrolle | Unbestätigt | Keine offizielle Liste oder datierter, namentlich zuordenbarer Reisebericht gefunden |
| Terminalinnenbereich | Unbestätigt | Keine Raucheinrichtung im Innenbereich bestätigt |
| Neues Terminal (2026) | Hier nicht bestätigt | Bauliche Fertigstellung am 23. Juli 2026 gemeldet; bis August 2026 kein ONDA-Eröffnungsdatum; Raucherregeln unveröffentlicht |
| Dampfen | Wie beim Rauchen | Keine eigene Flughafenregel; Marokkos Gesetz von 1995 behandelt E-Zigaretten nicht |
Marokkos Raucherregeln für Flughäfen und das Dampfgesetz finden Sie in unserem Raucherleitfaden für Marokko.
