Ja, am Flughafen Agadir Al Massira (AGA) können Sie rauchen – außerhalb des Terminalgebäudes, vor Check-in oder Sicherheitskontrolle, nach Marokkos Gesetz 15-91 (1995), das Rauchen an bestimmten Orten einschränkt und nicht in den Freibereich hineinreicht. Für den Innenbereich des Terminals ist keine Raucheinrichtung bestätigt, und auch nach der Sicherheitskontrolle ist keine bestätigt.
Der AGA ist Agadirs einziges Terminal, rund 22 km östlich der Stadt, und fertigt jährlich über 3 Millionen Passagiere ab.
Vor der Sicherheitskontrolle
Rauchen ist außerhalb des Terminalgebäudes erlaubt, vor Check-in oder Sicherheitskontrolle – die bestätigte Option am AGA nach Marokkos Gesetz 15-91, das Rauchen im Freien nicht einschränkt. Es ist zugleich die erste Rauchmöglichkeit nach der Landung, bevor es zum Taxi oder Transfer geht.
Nach der Sicherheitskontrolle
Eine Raucheinrichtung nach der Sicherheitskontrolle ist offiziell nicht bestätigt. Eine einzelne Bewertung, 2017 in einem Reiseforum für Raucher veröffentlicht, beschrieb einen Innenhof im Freien – mit Tischen und einer Bar in der Nähe – direkt nach der Passkontrolle im internationalen Abflugbereich; kein Reisebericht seither hat das bestätigt, und auf keiner vom Flughafen veröffentlichten Liste der Einrichtungen taucht er auf. Die eigene Lounge des Hauptterminals, im American-Express/Priority-Pass-Loungenetzwerk als einzige Lounge am AGA gelistet, ist als Nichtraucher-Lounge markiert, ein Besuch mit Loungezugang bietet daher ebenfalls keine Raucheroption. Wer sich im Sicherheitsbereich befindet und den Innenhof prüfen möchte, sollte das Informationspersonal des Flughafens fragen, statt selbst danach zu suchen; andernfalls planen Sie, vor der Sicherheitskontrolle zu rauchen.
Dampfen
Der AGA veröffentlicht keine eigene Regel für E-Zigaretten, und Marokkos Gesetz 15-91 stammt aus der Zeit vor dem Dampfen und erwähnt es nicht. Dampfen Sie im selben Bereich im Freien vor der Sicherheitskontrolle, der auch für Zigaretten genutzt wird; für beide Produkte ist weder im Innenbereich noch nach der Sicherheitskontrolle eine Option bestätigt.
Zusammenfassung
| Bereich | Rauchen | Hinweise |
|---|---|---|
| Im Freien vor der Sicherheitskontrolle | Ja | Vor Check-in oder Sicherheitskontrolle, nach Gesetz 15-91 |
| Nach der Sicherheitskontrolle | Unbestätigt | Nur ein einzelner Reisebericht aus 2017, nicht bestätigt; die Lounge des Hauptterminals ist als Nichtraucher gelistet |
| Terminalinnenbereich | Unbestätigt | Keine Raucheinrichtung im Innenbereich bestätigt |
| Dampfen | Wie beim Rauchen | Keine eigene Flughafenregel; Marokkos Gesetz von 1995 behandelt E-Zigaretten nicht |
Marokkos Raucherregeln für Flughäfen und das Dampfgesetz finden Sie in unserem Raucherleitfaden für Marokko.
