Ja, am Flughafen Köln/Bonn (CGN) können Sie rauchen, auch nach der Sicherheitskontrolle. Beide Terminals des CGN haben jeweils eine eigene geschlossene Raucherlounge nach der Sicherheitskontrolle, und vor der Sicherheitskontrolle können Sie außerhalb des Terminalgebäudes im öffentlichen Bereich rauchen, wo das deutsche Recht das Rauchen im Freien erlaubt.

Im Terminal (nach der Sicherheitskontrolle)

Terminal 1

Terminal 1 hat eine geschlossene Raucherlounge im Bereich der B-Gates. Einträge von Reisenden auf Ratgeberseiten zum Rauchen an Flughäfen, die zuletzt 2025 aktualisiert wurden, verorten sie in der Nähe von Gate B71; ältere Einträge aus dem Jahr 2023 platzierten sie ein kurzes Stück entfernt in der Nähe von Gate B11. Das genaue Gate wurde offenkundig mindestens einmal geändert. Betrachten Sie diese Angaben daher als ungefähr und folgen Sie vom Gate-Bereich aus der Beschilderung mit dem Zigarettensymbol, statt sich auf eine feste Gate-Nummer zu verlassen.

Terminal 2

Terminal 2 hat eine separate Raucherlounge nach der Sicherheitskontrolle. Dieselben von Reisenden eingetragenen Angaben verorten sie gegenüber von Gate D71. Folgen Sie auch hier der Beschilderung vor Ort, um den aktuellen Standort zu bestätigen.

Außerhalb des Terminals

Vor der Sicherheitskontrolle ist das Rauchen außerhalb des Terminalgebäudes im öffentlichen Bereich und im Freien erlaubt. Der CGN hat auf seiner eigenen Website keinen bestimmten gekennzeichneten Platz dafür veröffentlicht. Es handelt sich daher um die allgemeine Rechtslage und nicht um einen ausgeschilderten Standort.

E-Zigaretten und Dampfen

Der CGN veröffentlicht keine gesonderte Regel für E-Zigaretten. Nutzen Sie die Raucherlounges in Terminal 1 oder Terminal 2 nach der Sicherheitskontrolle oder die Außenbereiche im öffentlichen Bereich. In den allgemeinen Terminalhallen, den Sitzbereichen an den Gates und den Geschäften darf nicht gedampft werden.

Übersicht

BereichRauchenHinweise
Terminal 1 nach der SicherheitskontrolleJaGeschlossene Raucherlounge im Bereich der B-Gates
Terminal 2 nach der SicherheitskontrolleJaGeschlossene Raucherlounge, getrennt von der in Terminal 1
Außerhalb des Terminals, vor der SicherheitskontrolleJaIm Freien; kein gekennzeichneter Platz veröffentlicht
DampfenKeine offizielle RegelNutzen Sie die Raucherlounges/Außenbereiche

Regeln zum Rauchen an deutschen Flughäfen, Vorschriften zum Dampfen und weitere allgemeine Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zum Rauchen in Deutschland.

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Von Rauchern für Raucher – jeder Tipp hilft anderen Reisenden, gut vorbereitet anzukommen.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es Raucherbereiche am Flughafen Köln/Bonn (CGN)?

Ja – der CGN hat sowohl in Terminal 1 als auch in Terminal 2 eine geschlossene Raucherlounge nach der Sicherheitskontrolle. Außerhalb des Terminals im öffentlichen Bereich erlaubt das deutsche Recht das Rauchen im Freien vor der Sicherheitskontrolle.

Gibt es am CGN einen Raucherbereich nach der Sicherheitskontrolle?

Ja. Terminal 1 und Terminal 2 haben jeweils eine eigene geschlossene Raucherlounge nach der Sicherheitskontrolle, sodass Sie den Sicherheitsbereich dafür nicht verlassen müssen.

Kann ich im Flughafen Köln/Bonn rauchen?

Die allgemeinen Terminalhallen sind rauchfrei. Die geschlossene Raucherlounge des jeweiligen Terminals nach der Sicherheitskontrolle ist der einzige Ort im Gebäude, an dem das Rauchen erlaubt ist.

Wo genau befinden sich die Raucherbereiche am CGN?

Nach der Sicherheitskontrolle hat jedes Terminal eine geschlossene Raucherlounge; der eigene Terminalführer des Flughafens kennzeichnet Rauchereinrichtungen mit einem Zigarettensymbol. Folgen Sie daher im Gate-Bereich der Beschilderung. Vor der Sicherheitskontrolle ist das Rauchen außerhalb des Terminalgebäudes im Freien erlaubt.

Gibt es in Terminal 2 am CGN einen Raucherbereich?

Ja. Terminal 2 hat eine eigene Raucherlounge nach der Sicherheitskontrolle, getrennt von der Lounge in Terminal 1.

Kann ich am Flughafen Köln/Bonn dampfen?

Der CGN veröffentlicht keine gesonderte Regel für E-Zigaretten. Nutzen Sie daher dieselben Raucherlounges und Außenbereiche wie beim Rauchen von Tabak.