Ja, am Flughafen Köln/Bonn (CGN) können Sie rauchen, auch nach der Sicherheitskontrolle. Beide Terminals des CGN haben jeweils eine eigene geschlossene Raucherlounge nach der Sicherheitskontrolle, und vor der Sicherheitskontrolle können Sie außerhalb des Terminalgebäudes im öffentlichen Bereich rauchen, wo das deutsche Recht das Rauchen im Freien erlaubt.
Im Terminal (nach der Sicherheitskontrolle)
Terminal 1
Terminal 1 hat eine geschlossene Raucherlounge im Bereich der B-Gates. Einträge von Reisenden auf Ratgeberseiten zum Rauchen an Flughäfen, die zuletzt 2025 aktualisiert wurden, verorten sie in der Nähe von Gate B71; ältere Einträge aus dem Jahr 2023 platzierten sie ein kurzes Stück entfernt in der Nähe von Gate B11. Das genaue Gate wurde offenkundig mindestens einmal geändert. Betrachten Sie diese Angaben daher als ungefähr und folgen Sie vom Gate-Bereich aus der Beschilderung mit dem Zigarettensymbol, statt sich auf eine feste Gate-Nummer zu verlassen.
Terminal 2
Terminal 2 hat eine separate Raucherlounge nach der Sicherheitskontrolle. Dieselben von Reisenden eingetragenen Angaben verorten sie gegenüber von Gate D71. Folgen Sie auch hier der Beschilderung vor Ort, um den aktuellen Standort zu bestätigen.
Außerhalb des Terminals
Vor der Sicherheitskontrolle ist das Rauchen außerhalb des Terminalgebäudes im öffentlichen Bereich und im Freien erlaubt. Der CGN hat auf seiner eigenen Website keinen bestimmten gekennzeichneten Platz dafür veröffentlicht. Es handelt sich daher um die allgemeine Rechtslage und nicht um einen ausgeschilderten Standort.
E-Zigaretten und Dampfen
Der CGN veröffentlicht keine gesonderte Regel für E-Zigaretten. Nutzen Sie die Raucherlounges in Terminal 1 oder Terminal 2 nach der Sicherheitskontrolle oder die Außenbereiche im öffentlichen Bereich. In den allgemeinen Terminalhallen, den Sitzbereichen an den Gates und den Geschäften darf nicht gedampft werden.
Übersicht
| Bereich | Rauchen | Hinweise |
|---|---|---|
| Terminal 1 nach der Sicherheitskontrolle | Ja | Geschlossene Raucherlounge im Bereich der B-Gates |
| Terminal 2 nach der Sicherheitskontrolle | Ja | Geschlossene Raucherlounge, getrennt von der in Terminal 1 |
| Außerhalb des Terminals, vor der Sicherheitskontrolle | Ja | Im Freien; kein gekennzeichneter Platz veröffentlicht |
| Dampfen | Keine offizielle Regel | Nutzen Sie die Raucherlounges/Außenbereiche |
Regeln zum Rauchen an deutschen Flughäfen, Vorschriften zum Dampfen und weitere allgemeine Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zum Rauchen in Deutschland.
