Deutschland gehört zu einer kleinen Gruppe westeuropäischer Länder, die dem Beispiel Großbritanniens und Irlands mit einem vollständigen Rauchverbot in Flughafengebäuden nicht gefolgt sind. Das Bundesnichtraucherschutzgesetz von 2007 verbietet das Rauchen in geschlossenen öffentlichen Räumen und lässt an Flughäfen ausdrücklich belüftete Raucherkabinen als Ausnahme zu – die deutschen Flughäfen nutzen diese Ausnahme konsequent. Frankfurt ist das bekannteste Beispiel, mit Raucherlounges im Sicherheitsbereich von Terminal 1 (Bereiche A, B und Z) und Terminal 3 (Bereiche H und J); Terminal 2 ist seit Juni 2026 für Passagiere geschlossen. München, Düsseldorf und Hamburg folgen demselben Muster. Auch Stuttgart hat Raucherlounges im Innenbereich nach der Sicherheitskontrolle (Terminal 1, Gates 169/170; Terminal 3, Gate 330).
Für Reisende, die auf Langstreckenverbindungen über Deutschland umsteigen, macht das einen Unterschied. Ein 90-minütiger Aufenthalt in Frankfurt reicht für eine Zigarette. Derselbe Aufenthalt in London Heathrow nicht. Der strukturelle Unterschied zwischen der deutschen und der britischen Tabakpolitik an Flughäfen wirkt sich direkt darauf aus, wie Reisende ihre Umsteigeverbindungen planen.
Wie das Rauchen an deutschen Flughäfen geregelt ist
Der Rahmen: In geschlossenen öffentlichen Räumen ist das Rauchen im Innenbereich nach Bundesrecht verboten; Flughäfen dürfen als Ausnahme geschlossene, belüftete Raucherkabinen anbieten. Die einzelnen Bundesländer können zusätzliche Regeln erlassen; für Flughäfen gilt die bundesrechtliche Ausnahme einheitlich.
Die Kabinen sind typischerweise:
- Geschlossene Glaskabinen mit eigener Lüftungsanlage
- In der Nähe der großen Gate-Bereiche gelegen, sowohl vor als auch nach der Sicherheitskontrolle
- Kostenlos zugänglich, ohne Gebühr oder besonderen Zutrittsausweis
- An den großen Drehkreuzen sowohl im Schengen- als auch im Non-Schengen-Bereich vorhanden
- Mit der üblichen Beschilderung „Raucherraum“ oder „Smoking“ gekennzeichnet
Der sichtbare Unterschied zu Raucherräumen japanischer Prägung: Deutsche Kabinen sind kleiner, oft reine Stehplätze und für eine schnelle Zigarette gedacht, nicht für längere Aufenthalte.
Die großen Drehkreuze
Frankfurt (FRA). Das Heimatdrehkreuz der Lufthansa und der verkehrsreichste Flughafen Deutschlands. Raucherlounges im Sicherheitsbereich von Terminal 1 und dem neuen Terminal 3 (eröffnet im April 2026); Terminal 2 ist seit Juni 2026 für Passagiere geschlossen. Im T1 haben Bereich A (Schengen, Ebene 2), Bereich B (Non-Schengen, Ebene 2) und Bereich Z (Non-Schengen, Ebene 3) eigene Lounges, im T3 die Bereiche H und J. Transitpassagiere müssen für den Zugang nicht durch die Einreisekontrolle.
München (MUC). Bayerns wichtigster Flughafen und die Nummer zwei in Deutschland. Raucherkabinen in Terminal 1 und Terminal 2, einschließlich des Satellitenterminals, das über einen unterirdischen People Mover mit dem T2 verbunden ist. Die Kabinen im T2 liegen nach der Sicherheitskontrolle und sind für internationale Transitpassagiere zugänglich.
Düsseldorf (DUS). Raucherkabinen im Innenbereich an den Flugsteigen A, B und C, alle nach der Sicherheitskontrolle. Der SkyTrain verbindet die Terminalbereiche; die Kabinen sind so verteilt, dass Sie ihn normalerweise nicht brauchen.
Hamburg (HAM). Terminal 1 und Terminal 2 teilen sich hinter der zentralen Sicherheitskontrolle einen gemeinsamen Sicherheitsbereich mit der Lucky-Strike-Raucherlounge zwischen den Gates A17 und A18 sowie Raucherbereichen an Gate A33 und Gate C08. Vor der Sicherheitskontrolle gibt es außerdem die Airport Plaza im Freien für alle, die lieber draußen rauchen.
Stuttgart (STR). STR hat Raucherlounges im Innenbereich nach der Sicherheitskontrolle – im Terminal 1 vor den Gates 169/170, eine Glaskabine im Terminal 3 am Gate 330 und einen Raucherraum in der Nähe von Gate 409 – sowie Außenbereiche auf Ebene 2 (Abflug) und Ebene 0 (Ankunft).
Kleinere Flughäfen in Deutschland
Berlin Brandenburg (BER) hat fünf Raucherkabinen im Innenbereich nach der Sicherheitskontrolle im Terminal 1 – an den Gates A02, A38, B02, B30/31 und C01, wobei die Kabinen A38 und B30/31 rund um die Uhr geöffnet sind – sowie Außenbereiche an den Eingängen beider Terminals; im Terminal 2 selbst wird ausschließlich draußen vor der Sicherheitskontrolle geraucht. Köln/Bonn (CGN) und die meisten Regionalflughäfen folgen dem reinen Außenbereich-Muster – rechnen Sie mit Raucherbereichen direkt vor den Terminaleingängen.
Tipps für Raucher an deutschen Flughäfen
- Frankfurt und München sind für umsteigende Raucher die unkompliziertesten Flughäfen Deutschlands
- Die Kabinen sind über nahezu alle Flugsteigbereiche verteilt – in Frankfurt ist keine weit entfernt
- Schengen- und Non-Schengen-Bereich haben jeweils eigene Kabinen; Sie müssen den Bereich nicht wechseln
- Zigaretten sind im europäischen Vergleich mittelpreisig (rund 7–9 € pro Packung inklusive Flughafenaufschlag)
- Heat-not-burn-Geräte (IQOS, glo) sind in den Raucherkabinen willkommen
- Dampfen ist in den Raucherkabinen in der Regel erlaubt; einige Lounges gestatten es möglicherweise auch anderswo
Flughäfen in Deutschland im Vergleich: Innen, Außen und nach der Sicherheitskontrolle
Auf einen Blick – an welchen Flughäfen in Deutschland Sie nach der Sicherheitskontrolle, in einem Raucherraum oder in einem Raucherbereich im Freien rauchen können:
| Flughafen | Nach der Sicherheitskontrolle | Raucherraum (innen) | Raucherbereich (außen) |
|---|---|---|---|
| Berlin Brandenburg Airport (Willy Brandt) (BER) | Ja | Ja | Ja |
| Düsseldorf Airport (DUS) | Ja | Ja | Ja |
| Frankfurt Airport (FRA) | Ja | Ja | – |
| Hamburg Airport (Helmut Schmidt) (HAM) | Ja | Ja | Ja |
| Munich Airport (Franz Josef Strauss) (MUC) | Ja | Ja | Ja |
| Stuttgart Airport (STR) | Ja | Ja | Ja |
