Ja, am Flughafen Dubrovnik (DBV) können Sie vor der Sicherheitskontrolle außerhalb des Terminalgebäudes rauchen, wo kroatisches Recht das Rauchen im Freien erlaubt. Die offizielle Website von Dubrovnik beschreibt Passagierdienste wie WLAN, Geldwechsel, ein Reisebüro und den Flughafen-Shuttle, ohne eine eigene Seite zu Rauchregeln; der Flughafen veröffentlicht keinen Raucherbereich. Die verlässliche Option ist daher der Außenbereich vor dem Kontrollpunkt.

Der Flughafen Dubrovnik (Zračna luka Dubrovnik, DBV) ist Kroatiens drittverkehrsreichster Flughafen und bedient die Altstadt sowie die dalmatinische Küste über ein einziges Terminal.

Außerhalb des Terminals (vor der Sicherheitskontrolle)

Außerhalb des Terminalgebäudes vor der Sicherheitskontrolle ist Rauchen im Freien nach kroatischem Recht erlaubt; der Flughafen kennzeichnet keinen konkreten Platz. Dies ist daher die allgemeine gesetzliche Regel und kein ausgeschilderter Bereich. Sie gilt, bevor Sie das Gebäude betreten oder sich an der Sicherheitskontrolle anstellen, sowie bei der Ankunft, sobald Sie mit Ihrem Gepäck durch die Türen nach draußen gegangen sind.

Nach der Sicherheitskontrolle

Die offizielle Website von Dubrovnik führt weder einen Raucherbereich im Terminal noch nach der Sicherheitskontrolle auf, und auf keiner der veröffentlichten Seiten zu Passagiereinrichtungen wird ein solcher erwähnt. Planen Sie Ihre letzte Zigarette vor dem Sicherheitskontrollpunkt ein – nach dem Kontrollpunkt sind die Möglichkeiten zum Rauchen bei Transit und Zwischenaufenthalt hier im Vergleich zu größeren Drehkreuzen begrenzt.

Dampfen

Kroatiens Gesetz über Tabak und verwandte Erzeugnisse verbietet die Nutzung von E-Zigaretten in allen geschlossenen öffentlichen Räumen; dieselbe Regel gilt für Tabak (Art. 25, NN 98/2025). Da am DBV kein Innenbereich bestätigt ist, gilt fürs Dampfen derselbe Außenbereich vor der Sicherheitskontrolle wie für Zigaretten.

Übersicht

BereichRauchenHinweise
TerminalinneresKein bestätigter BereichGesamtes Gebäude wird als rauchfrei behandelt
Vor der Sicherheitskontrolle, außerhalb des TerminalsJaRauchen im Freien nach kroatischem Recht erlaubt; kein markierter Platz
Nach der SicherheitskontrolleKein bestätigter BereichVor dem Kontrollpunkt rauchen
DampfenJaDieselbe Erlaubnis im Freien vor der Sicherheitskontrolle

Zu den Rauchregeln, zur Durchsetzung und zu den Vorschriften für E-Zigaretten an kroatischen Flughäfen siehe unseren Raucherführer für kroatische Flughäfen.

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Von Rauchern für Raucher – jeder Tipp hilft anderen Reisenden, gut vorbereitet anzukommen.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es Raucherbereiche am Flughafen Dubrovnik (DBV)?

Ja – außerhalb des Terminalgebäudes vor der Sicherheitskontrolle, wo kroatisches Recht das Rauchen im Freien erlaubt. Die offizielle Website von Dubrovnik führt Passagierdienste wie WLAN, Geldwechsel, ein Reisebüro und Ticketverkauf auf, ohne eine Seite zu Rauchregeln; der Flughafen veröffentlicht keinen Raucherbereich.

Gibt es am Flughafen Dubrovnik nach der Sicherheitskontrolle einen Raucherraum?

Die Website des Flughafens führt keinen Raucherraum nach der Sicherheitskontrolle auf. Rauchen Sie Ihre letzte Zigarette vor dem Sicherheitskontrollpunkt draußen vor der Sicherheitskontrolle, statt sich auf einen Platz danach zu verlassen.

Darf ich im Terminal des Flughafens Dubrovnik rauchen?

Auf der Website des Flughafens ist im Terminal kein bestätigter Raucherbereich aufgeführt. Kroatien verbietet das Rauchen in geschlossenen öffentlichen Räumen außerhalb eines ausgewiesenen Raums; behandeln Sie daher das gesamte Gebäude als rauchfrei und gehen Sie stattdessen nach draußen.

Wo kann ich vor der Sicherheitskontrolle am Flughafen Dubrovnik rauchen?

Außerhalb des Terminalgebäudes im Freien, bevor Sie die Sicherheitskontrolle erreichen. Kroatisches Recht erlaubt das Rauchen auf diese Weise im Freien; der Flughafen selbst veröffentlicht keinen ausgewiesenen Raucherbereich oder konkreten Platz.

Darf man am Flughafen Dubrovnik dampfen?

Ja, im Freien in denselben offenen Bereichen wie für Zigaretten. Kroatiens Gesetz über Tabak und verwandte Erzeugnisse verbietet die Nutzung von E-Zigaretten in geschlossenen öffentlichen Räumen ebenso wie Tabak (Art. 25, NN 98/2025); dampfen Sie daher außerhalb des Terminalgebäudes.