Ja, am Flughafen Salzburg (SZG) können Sie nach der Sicherheitskontrolle in der Raucherkabine an Gate 9 in Terminal 1 oder vor der Sicherheitskontrolle draußen im öffentlichen Bereich rauchen.
Der Flughafen Salzburg W. A. Mozart (SZG) ist Österreichs zweitverkehrsreichster Flughafen.
Er besitzt eine ausdrückliche Ausnahme für das Rauchen nach der Sicherheitskontrolle in deutlich kleinerem Umfang als die Raucherräume des Flughafens Wien nach der Sicherheitskontrolle, das größere und bekanntere österreichische Beispiel für dasselbe Muster.
Raucherkabine an Gate 9 (nach der Sicherheitskontrolle)
Die eigene Sicherheitsinformationsseite des Flughafens formuliert die Regel eindeutig: Das Rauchen, einschließlich der Nutzung von E-Zigaretten und ähnlichen Produkten, ist in allen Gebäuden und im gesamten nichtöffentlichen Bereich des Flughafens verboten – mit einer Ausnahme. Diese Ausnahme ist eine speziell ausgewiesene Raucherkabine („Raucherbox“) an Gate 9 in Terminal 1. Sie ist der einzige Raucherbereich im Gebäude oder nach der Sicherheitskontrolle, den der Flughafen aufführt. Liegt Ihr Gate an einer anderen Stelle im Terminal, planen Sie ein paar Minuten für den Weg ein.
Außenbereiche (vor der Sicherheitskontrolle)
Das Rauchverbot des Flughafens gilt ausdrücklich für seine Gebäude und den nichtöffentlichen Bereich. Plätze im Freien außerhalb des Terminals – im öffentlichen Bereich vor der Sicherheitskontrolle – fallen nicht unter dieses Verbot. Diese Möglichkeit eignet sich zum Rauchen vor dem Check-in, nach der Ankunft oder beim Warten im Freien auf eine Abholung.
Dampfen
Die Sicherheitsinformationsseite des Flughafens Salzburg erklärt ausdrücklich, dass seine Rauchregel „die Verwendung elektronischer Zigaretten und ähnlicher Rauchprodukte einschließt“. Sie hat denselben Geltungsbereich wie das Rauchverbot selbst: Gebäude und nichtöffentlicher Bereich sind erfasst, Plätze im Freien außerhalb des Terminals im öffentlichen Bereich nicht. Beim Dampfen bestehen somit dieselben beiden Möglichkeiten wie beim Rauchen – die Kabine an Gate 9 nach der Sicherheitskontrolle oder draußen im öffentlichen Bereich.
Übersicht
| Bereich | Rauchen | Hinweise |
|---|---|---|
| Raucherkabine an Gate 9 (Terminal 1, nach der Sicherheitskontrolle) | Ja | Die einzige auf der Sicherheitsseite des Flughafens genannte Ausnahme im Gebäude |
| Übriges Terminalgebäude | Nein | Vom Rauchverbot des Flughafens erfasst |
| Vor der Sicherheitskontrolle, im Freien | Ja | Außerhalb der Gebäude, vor der Sicherheitskontrolle |
| Dampfen | Ja | Kabine an Gate 9 nach der Sicherheitskontrolle oder draußen im öffentlichen Bereich |
Die Rauchregeln an österreichischen Flughäfen und die Vorschriften zum Dampfen finden Sie in unserem Ratgeber zu Flughäfen in Österreich.
